Sehr geehrter Kunde, lesen Sie bitte die Mietbedingungen aufmerksam durch, da sie Inhalt unserer vertraglichen Vereinbarungen sind.
Die Vermietung von Sportgeräten und Zubehör durch xsport Pauli&Wiesinger im Folgenden "Vermieter" genannt, unterliegt folgenden Bedingungen:
1. Übernahme und Rückgabe der Mietgegenstände / Verzugsschaden
1.1 Vereinbarte Übernahme- und Rückgabezeiten sowie Übernahme- und Rückgabeorte sind für beide Vertragsparteien verbindlich. Übernahme- und Rückgabezeiten und -orte der Mietgegenstände ergeben sich aus dem Mietvertrag. Ist keine Rückgabezeit vereinbart worden gilt immer spätestens 18 Uhr als Rückgabezeit. Rückgabeorte müssen immer vereinbart werden. Die Rückgabe der gemieteten Sportgeräte einschließlich Zubehör hat bei Langzeitmieten (2 Tage und mehr) spätestens am Tag nach dem letzten Miettag innerhalb der Ladenöffnungszeiten oder nach einem schriftlich vereinbarten Rückgabetermin zu erfolgen. Kommt es zu einer nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilten Verspätung bei Übernahme oder Rückgabe, die der Mieter zu vertreten hat, gelten folgende Vereinbarungen:
1.2 Bei verspäteter Rückgabe oder Rückgabe an einem nicht vereinbarten Ort ist der Mieter für jeden weiteren Tag zur Fortzahlung des Mietzinses laut Preisliste verpflichtet. Der durch die Rückgabe an einem nicht vereinbarten Ort verursachte Sonderaufwand für den Vermieter wird pauschal mit EUR 150,- berechnet. Darüber hinaus hat der Mieter dem Vermieter für jeden Verzugstag, Schadensersatz in Höhe des Tagesmietpreises laut Preisliste zu bezahlen. Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietgegenstände hat der Mieter keinen Anspruch auf anteilige Rückzahlung des Mietpreises.
2. Pflichten des Mieters
2.1 Allgemeine Pflichten
2.1.1 Der Mieter verpflichtet sich, die Sportgeräte einschließlich Zubehör nur selbst zu nutzen bzw. nur an die nach dem Mietvertrag berechtigten Personen weiterzugeben. Die Nutzung der Sportgeräte ist nur für private Zwecke gestattet. Der Mieter verpflichtet sich weiter, die gemieteten Sportgeräte und das Zubehör pfleglich zu behandeln und sie jederzeit in geeigneter Weise vor Beschädigung, Verlust oder Diebstahl zu schützen. Bei Diebstahl verpflichtet er/sie sich, unverzüglich bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle Anzeige zu erstatten und den Vermieter hiervon unter Vorlage der polizeilichen Anzeigeaufnahme umgehend zu unterrichten.
2.1.2 Der Mieter ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass es zu keiner Gefährdung bzw. Beeinträchtigung von anderen Mietern, Teilnehmern oder dritten Personen kommt. Dazu gehört, dass das Rammen, Kentern, Aufhalten und Abdrängen anderer Wassernutzer zu keiner Zeit erlaubt ist. Gesetzliche und schifffahrtspolizeiliche Vorschriften sind immer einzuhalten und zu befolgen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Veränderungen am Fluß durch den Mieter, Warn- und Hinweisschilder sind immer zu beachten
3. Besondere Pflichten
3.1 Der Mieter hat sicher zu stellen, dass er selbst und jede andere von ihm angemeldete Person schwimmen kann. Die Mieter verfügen über das notwendige Wissen und Können, ihre gewählte Strecke zu bewältigen.
3.2. Der Mieter hat beim Verladen der Boote, wenn er vom Vermieter darum gebeten wird, mitzuhelfen.
3.3. Der Mieter hat die gemieteten Gegenstände vor der Rückgabe zu reinigen.
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4. Haftung des Mieters
4.1 Der Mieter haftet dem Vermieter für den Verlust der Mietgegenstände sowie für Schäden an diesen, die durch unsachgemäße Behandlung oder mutwillige Beschädigung der Mietgegenstände entstehen. In diesen Fällen kann der Vermieter pauschalen Schadensersatz in Höhe von 100% des Neuverkaufspreises des Mietgegenstandes verlangen
4.2 Bei Institutionen haftet die Trägerinstitution neben den haftenden Teilnehmern gesamtschuldnerisch. Sollte es zu einem Schadensfall kommen und ist der Verursacher nicht zu ermitteln haftet die Institution alleine. Der Institution bleibt der Nachweis unbenommen, dass der Schaden nicht von einem eigenen Teilnehmer verursacht wurde.
5. Allgemeines
5.1 Mündliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie durch den Vermieter schriftlich bestätigt sind. Auch wenn einzelne Punkte dieser allgemeinen Mietbedingungen unwirksam sein sollten, bleibt der geschlossene Mietvertrag im Übrigen verbindlich.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
6.1 Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Firma xsport Pauli&Wiesinger in St. Wolfgang. Für diesen Vertrag gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand Bad Ischl.
6.2. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Gewissen, jedoch ohne Gewähr.
6.3. Jeder Teilnehmer ist für seinen Versicherungsschutz selbst verantwortlich