Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Stand 1.1.2011

1. Anmeldung
Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen. Sie wird von XSPORT - seekajakcenter.at telefonisch, schriftlich oder persönlich bestätigt und ist somit verbindlich.

2. Stornoregelungen:
bis zum 30.Tag vor der Tour...........................10%
vom 29.-21.Tag vor der Tour..........................25%
vom 20.-10.Tag vor der Tour..........................45%
ab dem 9.Tag bis 72 Std. vor Tourbeginn.........65%
ab 72 Std. bis Tourantritt................................85%
bei Nichterscheinen zur Tour.........................100%

3. Die genauen Leistungen sind dem Programm und der Detailinformation zu entnehmen. Bei allen Veranstaltungen ist eine Mindestteilnehmeranzahl von vier Personen Voraussetzung. Im Falle des Nichtzustandekommen der Tour wird die Stornierung spätestens zwei Tage vorher mitgeteilt. Es können auch Einzelpersonen buchen. Eine Terminkoordination mit weiteren Einzel- oder Gruppenbuchungen ist möglich.

4. Jeder Gast sichert zu, die für die ausgewählte Tour notwendigen psychischen und physischen Voraussetzungen, die im Katalog, in der Detailausschreibung und in den Geschäftsbedingungen angeführt werden, mitzubringen. Gesundheitliche Einschränkungen, die eine Gefährdung darstellen könnten sind dem Guide vor der Tour bekannt zu geben.

5. Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen sind von der Tour ausgeschlossen.

6. Jeder Teilnehmer an Touren von xsport ist sich darüber im Klaren, dass sie sich an einer Abenteueraktivität beteiligt, die nicht den Komfort und die Sicherheit einer üblichen Pauschalreise bieten kann. Touren von xsport Sport und Abenteuer werden von geprüften Tourenleitern geführt. Die Ausrüstung entspricht den neuesten Sicherheitsnormen. Sämtliche Touren sind genau geplant und vorbereitet. Vor jeder Tour wird eine umfangreiche Einführung vom Tourenleiter erteilt. Die Risiken sind aber vielfältig und daher nicht gänzlich auszuschließen. Die Haftung für alle Schäden und Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber xsport und den Tourenleitern wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. XSPORT haftet nicht für Schäden, die aus Aktivitäten erfolgt sind, die über das gebuchte Programm hinausgehen. Bei Verbrauchergeschäften im Sinne des Konsumentenschutzgesetztes gilt dies nur insoweit, als diese Schäden keine Personenschäden betreffen.

7. Der Gast hat sämtliche Sicherheitsanweisungen des Tourenleiters zu befolgen und an der Tour aktiv mitzuwirken. Die Teilnehmer einer Tour sollen sich gegenseitig unterstützen.

8. Der Tourenleiter ist berechtigt Gäste, die gegen unsere Geschäftsbedingungen verstoßen, insbesondere die für die Tour notwendigen Voraussetzungen nicht aufbringen, von der Tour auszuschließen bzw. die Tour abzubrechen. Dem Tourenleiter bleibt es vorbehalten, das Tourenprogramm wegen unvorhergesehener Umstände, die die Sicherheit der Gäste gefährden können (zum Beispiel zu hoher Wasserstand, Wetterumsturz, unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer), abzuändern, zu erweitern oder einzuschränken. XSPORT ist berechtigt bei Vorliegen derartiger Umstände vom Vertrag zurückzutreten.

9. Verletzungen und Schäden sind dem Tourenleiter unverzüglich zu melden.

10. Die zeitliche Dauer einer Tour lässt sich nicht immer genau vorausbestimmen. Angeführte Zeiten gelten nur als Richtwert. XSPORT übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung dieser Richtzeiten.

11. Zum Teil erfolgt die An- und Abreise zu den Tourengebieten mit privaten Kraftfahrzeugen. Diese Transporte sind nicht Teil unseres Programmes. Wir übernehmen daher keinerlei Haftung für Unfälle und Schäden, die dabei entstehen.

12. Es gilt österreichisches Recht (ausgenommen IPRG und UN-Kaufrecht). Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bezirksgericht Urfahr-Umgebung. Für Konsumenten gilt der Gerichtsstand gemäß § 104 JN.

13. Preis- und Programmänderungen und Druckfehlerkorrekturen werden vorbehalten.

14. Die Punkte 1.-13. gelten für alle XSPORT Touren. Für die nachfolgend angeführten Touren gelten die jeweiligen besonderen Bedingungen zusätzlich.

Besondere Bedingungen für XSPORT Seekajakreisen:
15. Die Beförderung setzt ausreichende Schwimmkenntnisse voraus.

16. Die Beförderung von Kindern unter 6 Jahren ist nicht gestattet. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren werden nur in Begleitung einer mindestens 19 Jahre alten, geeigneten Aufsichtsperson befördert.

17. Während der Fahrt hat der Fahrgast dafür Sorge zu tragen, dass die Schwimmwestenverschlüsse geschlossen sind. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass er die für die Tour notwendige Ausrüstung mitführt. Der Tourenleiter hat das Recht, den Teilnehmer bei unvollständiger Ausrüstung – wenn dieser Umstand auf eine Nachlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist – von der Tour auszuschließen.

18. Das Rauchen und Lärmen während der Fahrt ist verboten.

19. Für mutwillige Beschädigungen von Booten und Ausrüstung haftet der Fahrgast.

20. Der Fahrgast ist verpflichtet bei der Beförderung des Bootes vom und zum Transportfahrzeug mitzuwirken.

21. Es obliegt der Eigenverantwortung des Fahrgasts, beim Ein- und Aussteigen in das und aus dem Boot besondere Vorsicht anzuwenden, weil mit rutschigen Steinen, unterschiedlichen Strömungsverhältnissen und einem Fortbewegen des Bootes zu rechnen ist, wodurch erhöhte Verletzungsgefahr besteht.

22. Jeder Fahrgast hat darauf zu achten, dass die gesamte Gruppe immer Blickkontakt zueinander hat. Gegebenenfalls ist anzuhalten um den Blickkontakt wieder herzustellen.

Besondere Bedingungen für XSPORT Reisen:
23. Die genauen Voraussetzungen, Leistungen und Bedingungen für jede einzelne Reise können dem jeweiligen Detailprogramm entnommen werden.

24. Es gelten die Allgemeinen Reisebedingungen 1992.

Besondere Bedingungen für XSPORT Verleihausrüstung:
25. Für Schäden, die bei der verliehenen Ausrüstung aufgetreten sind, hat der Mieter zu haften.

Fotos/Filme
26. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass Fotos und Filme, welche während einer Veranstaltung aufgenommen wurden, auch in Prospekten, der XSPORT Homepage oder Social-Medien veröffentlicht werden dürfen.

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